Der Endress+Hauser Code of Conduct
| 1 |
Wir respektieren die Gesetze der Länder, in welchen wir arbeiten als Mindeststandard.
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Wenn wir Unregelmässigkeiten, aussergewöhnliche Risiken oder kriminelle Aktivitäten feststellen, so informieren wir unseren Vorgesetzten. Auch höhere Vorgesetzte bis hinauf zum Executive- und Supervisory Board können wir ansprechen. Unsere Informationen werden strikt vertraulich behandelt.
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| 2 |
Wir bekennen uns zu einer freien und wettbewerbsorientierten, aber auch sozial verpflichteten Marktwirtschaft. |
| 2.1 |
Die Gesetze und Vorschriften des Kartell- und Wettbewerbsrechts halten wir ein. |
| 2.2 |
Wir treffen keinerlei formelle oder informelle Vereinbarungen mit Wettbewerbern, um Preise zu vereinbaren oder Märkte (Branchen, Produkte, Gebieten, Kunden) aufzuteilen. |
| 2.3 |
Wir tauschen mit Wettbewerbern keine Informationen aus über Preise, Margen, Kosten, Angebote, Vertriebswege, Konditionen oder einzelne Kunden. |
| 2.4 |
Wir vereinbaren mit Kunden keine Wiederverkaufspreise und fordern solche auch nicht. |
2.5 |
Wir beteiligen uns nicht an Boykotten gegenüber Kunden oder Lieferanten. |
| 3 |
Im Umgang mit Kunden, Lieferanten, Vertriebspartnern und Behörden handeln wir integer. |
| 3.1 |
Im Umgang mit Mitarbeitern von Kunden, Behörden oder anderen Geschäftspartnern bieten wir keine nicht gebührenden finanziellen oder anderweitigen Vorteile an. Wir versprechen solche Vorteile auch nicht. |
| 3.2 |
Wir lehnen es ab, durch Zuwendungen finanzieller oder sonstiger Art ungerechtfertigte geschäftliche Vorteile zu erlangen. |
| 3.3 |
Wir selbst lehnen Geschenke und andere Zuwendungen von Geschäftspartnern ab, die über das normale Mass gebotener Gastfreundschaft oder geringwertige Gelegenheitsgeschenke hinausgehen. |
| 3.4 |
Provisionszahlungen an Vertretungen oder Berater müssen in einem nachvollziehbaren Verhältnis zu den erbrachten Dienstleistungen stehen und einem Drittvergleich standhalten. |
| 3.5 |
Vereinbarungen mit Beratern, Vermittlern, Vertretungen oder anderen Dienstleistern dürfen nicht genutzt werden, um ungerechtfertigte Zahlungen an Dritte zu leisten. |
| 4 |
Unsere Geschäfte betreiben wir in fairer Weise. |
| 4.1 |
Kunden, die im Wettbewerb zueinander stehen, bevorzugen oder benachteiligen wir nicht in unfairer Weise. |
| 4.2 |
Im Umgang mit Lieferanten oder Partnern in Projekten verhalten wir uns sachgerecht. Die Auswahl eines Lieferanten soll sich ausschliesslich an den Interessen von Endress+Hauser und unserer Kunden orientieren. |
| 5 |
Wir verhalten uns korrekt in geschäftlichen Transaktionen. Wir sind aufmerksam, um Missbrauch zu verhindern. |
| 5.1 |
Alle geschäftlichen Transaktionen (Angebote, Auftragsbestätigungen, Rechnungen, Gut- und Lastschriften, Buchungen usw.) führen wir sachgerecht durch und halten die gesetzlichen Vorschriften und anzuwendenden Regeln ein (z. B. Buchhaltungsstandards, Kreditlimits). |
| 5.2 |
Alle Vorschriften der Gesetze gegen Geldwäsche halten wir ein. Wir verpflichten uns dabei zu helfen, Geldwäscheaktivitäten festzustellen und zu verhindern (unvollständige Informationen zu Transaktionen, oder der Barzahlungswunsch von Kunden können Verdachtsmomente darstellen). |
| 5.3 |
Wir halten alle Vorschriften gegen Terrorismusfinanzierung ein. Wir nehmen keine Zahlungen an oder erbringen sie, wenn wir annehmen müssen, dass sie im Zusammenhang mit Terrorismus oder anderen Verbrechen stehen. |
| 6 |
Wir halten die gesetzlichen Vorgaben zur Exportkontrolle ein. |
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Wir beachten Verbote von Lieferungen in bestimmte Länder oder an bestimmte Personen, die aus nationalem Recht oder UN-Embargo-Beschlüssen resultieren. Wir schalten keine Mittler ein, um Embargo-Massnahmen zu umgehen. In Zweifelsfällen wenden wir uns an die Logistikexperten im Unternehmen oder beantragen eine Exportlizenz bei den zuständigen Stellen. |
| 7 |
Wir unterstützen nachhaltige Entwicklung und nehmen unsere Verantwortung gegenüber Kunden, Mitarbeitern, Gesellschaftern, der Gesellschaft und unserer Umwelt wahr. |
| 7.1 |
Wir bekennen uns zu unserer sozialen Verantwortung. Der wichtigste Beitrag dazu ist die Sicherung bestehender und Schaffung neuer Arbeitsplätze. Kinder- und Zwangsarbeit lehnen wir ab. Wir verwenden auch keine Produkte, die mittels Kinder- oder Zwangsarbeit geschaffen wurden. |
| 7.2 |
Wir unterstützen den Schutz unserer Umwelt und verhalten uns entsprechend. Umweltauflagen und die entsprechenden Gesetze halten wir ein und gehen darüber hinaus, wo dies wirtschaftlich verantwortbar ist. Von unseren Lieferanten erwarten wir ein entsprechendes Verhalten. |
| 8 |
Wir respektieren die Vertraulichkeit von persönlicher Information von Mitarbeitern, Kunden, Lieferanten und anderen Geschäftspartnern. |
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Geschlossene Vertraulichkeitserklärungen halten wir ein. |
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| 9 |
Mit dem Eigentum der Firma gehen wir sorgsam um. |
| 9.1 |
Mit dem Eigentum der Firma gehen wir sorgsam um. |
| 9.2 |
Information ist Vermögen der Firma und bedarf besonderen Schutzes. Wir beachten die Regeln des "Infosec"-Handbuchs. |
| 10 |
Wir vermeiden Interessenkonflikte wo immer möglich. Wir kümmern uns aktiv um die Bereinigung erkannter Interessenkonflikte. |
| 10.1 |
Von Interessenkonflikten sprechen wir immer dann, wenn persönliche Interessen - oder Interessen von Familienangehörigen, Verwandten oder Freunden - in potentiellen Konflikt mit der Firma geraten. Beispiele für Interessenkonflikte sind: Eine weitere Anstellung neben der Beschäftigung bei Endress+Hauser. Auftragsvergabe an Unternehmen, an denen wirtschaftliche Interessen bestehen (Besitz, Angehörige im Management) Tätigkeit in Aufsichtsorganen anderer Unternehmen Wesentlicher Besitz von Anteilen an Firmen, die Lieferanten von Endress+Hauser oder Wettbewerber sind. |
| 10.2 | Wir wollen keinen internen Wettbewerb und arbeiten vertrauensvoll über Grenzen hinweg zusammen. |
| 10.3 | Wenn wir mögliche Interessenkonflikte erkennen, wenden wir uns an unseren Vorgesetzten. |
| 11 |
Wir wenden das Vier-Augen-Prinzip an. Das heisst, wir achten darauf, dass an geschäftlichen Prozessen zwei oder mehr Mitarbeiter beteiligt sind oder dass Ergebnisse von Prozessen von einem zweiten Mitarbeiter geprüft werden. |
| 12 |
Wir schützen die Gesundheit und Sicherheit unserer Mitarbeiter während der Arbeitszeit. Im Unternehmen respektieren und helfen wir uns gegenseitig. Wir gehen höflich miteinander um, wir informieren uns offen, verantwortlich und regelmässig. |
| 12.1 |
Deshalb haben wir strikte Grundsätze und Prozesse im Bereich "Health and Safety" im Unternehmen implementiert. Dazu gehört das Training oder die Unterweisung jeden Mitarbeiters. Jeder Mitarbeiter ist aufgefordert, sicher zu arbeiten und sich selbst zu schützen. Schwachstellen in diesem Bereich müssen von jedem gemeldet werden. |
| 12.2 | In der Endress+Hauser-Gruppe arbeiten Mitarbeiter aus vielen Ländern zusammen. Wir achten und respektieren sie alle unabhängig von Geschlecht, Religion, Ethnie, Nationalität, Alter oder einer eventuellen Behinderung. Wir arbeiten im Unternehmen mit Kunden und anderen Geschäftspartnern zusammen ohne Ansehen von Unterschieden oder Gemeinsamkeiten der beteiligten Personen. |
| 12.3 |
Für die Einstellung und Beförderung von Mitarbeitern sind deren Fähigkeiten massgeblich. Niemand im Unternehmen darf Mitarbeiter diskriminieren. Über Einstellung, Beförderung, Entlohnung, Zugang zu Trainings, Entlassungen oder Pensionierung entscheiden wir ohne Ansehen des Geschlechts, der Religion, der Ethnie, der Nationalität, des Alters oder einer eventuellen Behinderung. |
| 12.4 | Wir wollen, dass sich alle Mitarbeiter bei Endress+Hauser wohlfühlen. Wir tolerieren keinerlei Schikane oder Belästigung von Mitarbeitern im persönlichen Gespräch, am Telefon oder auch im schriftlichen Umgang miteinander. |