Detaillierte Infos zu der Druckgeräterichtlinie 97/23/EG
- Pressure Equipment Directive -
Seit dem 29.11.1999 ist die Europäische Druckgeräterichtlinie in Kraft. Spätestens ab 30.05.2002 müssen Druckgeräte (nicht zu verwechseln mit "Druckmessgeräten"), die in den EU-Ländern in Verkehr gebracht werden, der Richtlinie entsprechen und die CE-Kennzeichnung im Sinne dieser Richtlinie tragen. Entsprechende nationale Verordnungen (z. B. Druckbehälterverordnung) werden durch die Druckgeräterichtlinie bis dahin ersetzt. Mehr Informationen zur "DGRL" finden Sie in dem folgenden Dokument.
Bedeutung der PED für Sensoren
Sensoren fallen nur dann als druckhaltende Ausrüstungsteile unter die Richtlinie, wenn sie ein eigenes druckbeaufschlagtes Gehäuse aufweisen. Dies ist bei Füllstands- oder Temperaturmessgeräten in der Regel nicht der Fall, die daher von der Richtlinie ausgeschlossen sind. Druck- oder Analysenmessgeräte weisen zwar ein geringes druckbeaufschlagtes Gehäuse auf (z. B. Druckmittlervolumen), fallen aber aufgrund des geringen Volumens unter eine Sonderregelung. Für Durchflussmessgeräte gilt eine gesonderte Betrachtungsweise, siehe separate Auflistung *). Die folgenden TÜV-Bescheinigungen benennen detailliert die Messgeräte, die von der Druckgeräte Richtlinie nicht betroffen sind.
Bedeutung der PED für Durchflussmessgeräte
Durchflussmessgeräte mit einer eigenen Rohrleitung fallen unter die Druckgeräterichtlinie. Ein Zertifikat ist jedoch nur für Geräte mit einer Nennweite über DN 25 erforderlich. Bis zur Nennweite DN 25 genügt die Auslegung der Geräte nach der geltenden guten Ingenieurpraxis (GIP). Diese Geräte dürfen keine CE-Kennzeichnung im Sinne der Druckgeräterichtlinie tragen. Dies wird mit dem folgenden Schreiben von Stoomwezen bestätigt.
Durchflussmessgeräte ohne Rohrleitung
Durchflussmessgeräte ohne eine eigene Rohrleitung, die zum Beispiel an einer bestehenden Rohrleitung von außen montiert oder eingesteckt werden, fallen nicht unter die Richtlinie. Auch dies wird durch ein Schreiben von Stoomwezen bestätigt.
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Karl Heinz Gutmann
Fachverantwortlicher Technische Sicherheit
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